Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von JanniYoga by Jannica Zander (Stand: 19.12.2023)

  1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von JanniYoga by Jannica Zander – nachfolgend „JanniYoga“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Kunden oder Mitglieds – nachfolgend „Mitglied“ genannt – finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen JanniYoga nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2. Vertragsschluss im Kursraum
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im jeweiligen Kursraum von JanniYoga durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über die Website oder per App stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch JanniYoga. JanniYoga speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. Transponder
Das Mitglied erhält beim ersten Besuch einen Transponder, den ihm den Zutritt zur Leistung ermöglicht. Die Transponderübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Leistungen.

1.5. Besonderheiten für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

1.6. App
JanniYoga nutzt eine App, die einen sogenannten „Selfservice“ enthalten. Auch über die Webseite (www.janniyoga.de) kann das Mitglied auf den Selfservicebereich zugreifen. Nachdem das Mitglied in der App oder auf der Webseite einen Account erstellt hat, hat es die Möglichkeit, seinen Vertrag über den Selfservice-Bereich zu verwalten. Hier können z.B. Buchungen für Leistungen beantragt oder verschiedene Dokumente eingesehen werden.

1.7 Bild- und Videomaterial

In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und im Interesse der Dokumentation sowie der Förderung der Events und Kurse behält sich JanniYoga das Recht vor, während Events und Kursen Fotos und Videos aufzunehmen. Mit der Teilnahme an JanniYoga Events oder Kursen stimmt das Mitglied der Nutzung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen von JanniYoga zu Werbe- und Informationszwecken auf der Webseite, auf Flyern sowie den Sozialen Medien von JanniYoga zu. JanniYoga verpflichtet sich, diese Medien verantwortungsbewusst zu verwenden und persönliche Informationen angemessen zu schützen. Sollte das Mitglied Bedenken bezüglich der Verwendung der Abbildung haben, bittet JanniYoga das Mitglied, dies im Voraus mit JanniYoga schriftlich zu klären. JanniYoga respektiert die Privatsphäre und ist bestrebt, sicherzustellen, dass die Erfassung und Nutzung von Bild- und Videomaterial in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

  1. NUTZUNG DER LEISTUNGEN

2.1. Umfang der Leistungen
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu den genannten Leistungen.

JanniYoga ist berechtigt, pro Monat bis zu vier Stunden innerhalb der jeweiligen Zeiten für gesonderte Veranstaltungen zu sperren sowie jährlich insgesamt 10 Wochen Betriebsferien durchzuführen und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. JanniYoga wird die Zeit und Dauer der Sperrung in der App sowie auf der Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Verfügbarkeit der Leistungen

Obwohl JanniYoga bestrebt ist die Verfügbarkeit der gezeigten Kurse sicherzustellen, kann sie nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte JanniYoga nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann JanniYoga diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls wird JanniYoga den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt/ die Leistung bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

2.3. Zutritt nur mit Transponder
Durch den Transponder erhält das Mitglied Zutritt in den Kursraum. Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt in den Kursraum nicht möglich.

2.4. Hausordnung
JanniYoga ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für den jeweiligen Kursraum aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Räumlichkeiten und zur Wahrung der Rechte anderer Personen.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes von JanniYoga, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

2.7. Online Kurse

Der Zugang zu den Online Kursen erfolgt passwort-geschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch ist JanniYoga berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Online Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Internetverbindung einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. JanniYoga wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.

  1. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich per E-Mail oder Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung des Transponders / Ersatz-Transponders
Für die Ausstellung des Transponders bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung des Transponders bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für den Ersatz-Transponders fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Der alte Transponder verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Transponders seine Gültigkeit.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, JanniYoga bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von JanniYoga (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., JanniYoga unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Transponders / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei JanniYoga ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

Um sicherzustellen, dass der Transponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied JanniYoga ein Foto von sich zur Verfügung, welches von JanniYoga gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich JanniYoga vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zu den Räumlichkeiten durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Räumlichkeiten zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

  1. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.

4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist JanniYoga berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. JanniYoga wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für den Transponder) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird JanniYoga hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4 Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält JanniYoga sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist JanniYoga berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist JanniYoga berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

  1. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
5.1.1. Mitgliedschaften haben eine in den Preisen ausgewiesene Leistung sowie Gültigkeit ab Kaufdatum. Sie berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vorher definierten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt oder verlängert werden. Mitgliedschaften gelten ohne Ausnahme für die Kurse aus dem offenen Kursprogramm, die nicht als Event ausgewiesen sind. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Rehasport gilt nur für den Zeitraum den die der Leistungsträger auf dem jeweiligen Rezept notiert hat.

5.1.2. Präventionskurse haben eine feste Dauer von 12 Wochen ab Kaufdatum, sofern nichts anderes von JanniYoga angegeben wurde.

5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, so kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist JanniYoga mindestens sieben Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von JanniYoga nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Vertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:

Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.

Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder JanniYoga zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Webseite bereitgestellten E-Mail oder über den dafür vorgesehenen Kündigungs-Button erklärt werden.

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Website; per Brief an JanniYoga by Jannica Zander, Neuffenstraße 46, 89168 Niederstotzingen oder per E-Mail erfolgen.

5.4.3. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Kündigung oder Stillegung bei JanniYoga. Wird die Kündigung aus Gründen erklärt, die das Mitglied zu vertreten hat, so behält JanniYoga den Beitragsanspruch für den Kündigungszeitraum. Nicht genutzte Einheiten von Blockkarten sind von der Erstattung ausgeschlossen.

  1. TERMIN-STORNIERUNG

6.1. Stornierung von festen Kursen (z.B. Präventionskursen)

Eine Stornierung kann für feste Kurse nur schriftlich durch das Mitglied erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rücktritts-/Stornierungseingangs bei JanniYoga. Danach gilt bei Rücktritt/Storno:
• bis 7 Tage vor Kursbeginn: Eine Stornogebühr von 30% pro gebuchtem Kurs ist zu entrichten;
• 7 Tage bis 24 Stunden vor Kursbeginn wird 80% des Gesamtrechnungsbetrages fällig;
• bei Stornierung nach 24 Stunden vor dem Kursbeginn sind 100 % des Gesamtrechnungsbetrages zu zahlen.

Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass JanniYoga ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Mitglieds auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.


6.2. Stornierung offene Kurse und Personal Trainings

Abweichend geregelt sind die Stornierungsbedingungen für offene Kurse und Personal Trainings. Eine Absage bis 24 h vor Kursbeginn gilt als Frühabsage und ist kostenlos. Eine spätere Absage oder Nicht-Erscheinen ohne Absage gilt als Spätabsage und wird beim Vertragspartner mit einer Einheit bzw. dem vollen Betrag berechnet. Mit Online-Buchung eines Offenen Kurses erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden.

  1. HAFTUNG
    Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. JanniYoga haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schäden, die das Mitglied an JanniYoga verursacht, sind vom Mitglied zu ersetzen. Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die JanniYoga nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. In allen Fällen, in denen JanniYoga abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet sie nur so weit, wie JanniYoga Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für die Nutzung der von JanniYoga angebotenen Leistungen verlangt JanniYoga, bei folgenden Gegenanzeigen vor Trainingsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen und sich die Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen: Schwangerschaft, künstliche Befruchtungen, östrogenbedingte Krebserkrankungen, akute Endometriose, Bluthochdruck, Thrombose, Herz- und/ oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.) und jegliche Art von körperlichen Schmerzen (z.B. Rückenschmerzen). Das Mitglied bescheinigt mit seiner Unterschrift, dass er sportgesund ist.
  2. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
JanniYoga ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

8.2. Änderungen dieser AGB
JanniYoga ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. JanniYoga wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

8.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen JanniYoga aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen JanniYoga auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

8.6. Datenschutz

JanniYoga ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Vertragspartners gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung (Stornogebühren gehen dann zu Lasten des Vertragspartners) usw. sind JanniYoga vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.